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Auslandsanmeldungen in
China helfen verletzende chinesische Produkte vom Europäischen Markt fern zu
halten, wenn es gelingt, in China gegen Verletzer
erfolgreich vorzugehen.
Bislang wurde von vielen deutschen Unternehmen Patent- und Markenschutz in
Asien insbesondere in China nicht genutzt, da die Ansicht vertreten wurde,
dass es nicht möglich sei, gegen Verletzer die
eigenen Rechte bei Gericht innerhalb vertretbarer Zeiträume durchzusetzen.
Hierdurch kommen im immer stärkeren Maße chinesische Produkte auf den
Deutschen und Europäischen Markt, obwohl sie deutsche und europäische
Schutzrechte verletzen. Es stellt sich als schwierig heraus, verletzende
Produkte an den Außengrenzen der Europäischen Gemeinschaft abzuwehren, da
spätestens seit der Erweiterung auf 25 Länder viele Grenzen insbesondere im
Osten durchlässig sind.
Befinden sich aber die verletzenden Produkte erst einmal auf dem Europäischen
Markt, so können diese nur noch im Handel abgefangen werden. Für Unternehmen
bedeutet dies, dass sie gegen Ihre jetzigen oder zukünftigen Kunden klagen
müssten. Das ist nicht erwünscht und würde sich erübrigen, wenn es möglich
ist, in China vor Ort gegen chinesische Hersteller Verbietungsrechte geltend
zu machen.
Chinesische Produkte sind in den letzten Jahren auf dem Deutschen und
Europäischen Markt immer erfolgreicher geworden, da das Lohnniveau in China
unschlagbar niedrig ist. Betragen die Durchschnittslöhne in Deutschland ca.
12,- Euro pro Stunde so betragen sie in China nur ca. 50 Cent pro Stunde.
Diese geringen chinesischen Löhne waren für deutsche Unternehmen solange
weniger gefährlich, wie zum einen chinesische Produkte in der Qualität
gegenüber deutschen Produkten abfielen und zum anderen Lieferfristen nicht
eingehalten wurden. Beides hat sich inzwischen geändert. Die Qualität
chinesischer Produkte entspricht inzwischen oft europäischen Maßstäben und
pünktliche Lieferungen wurden üblich, so dass chinesische Hersteller eine
ernsthafte und gefährliche Konkurrenz geworden sind.
Viele chinesischen Produkte verletzen deutsche und
europäische Patente, Geschmacksmuster und Marken. Hierbei wurde bislang in
China das Kopieren und Nachahmen ausländischer Produkte als Kavaliersdelikt
angesehen. Ein Nachahmen wurde chinesischen Herstellern leicht gemacht, da
deutsche und europäische Unternehmen Schutzrechte in China bisher selten
angemeldet haben. Sind die chinesischen Produkte aber erst einmal außer
Landes gebracht, vervielfachen sich die Probleme für die ausländischen
Unternehmen. Die Transportwege und Zwischenstationen chinesischer Produkte
auf dem Weg nach Europa sind kaum feststellbar und es lässt sich meist nicht
rechtzeitig herausfinden, über welche Grenzen die jeweiligen Produkte in die
EU gebracht werden. Damit verbleibt als einzige Lösung, die verletzenden
Produkte am Herstellungsort abzufangen. Dies ist
aber nur dann möglich, wenn in China Patent-, Geschmacksmuster- und
Markenanmeldungen eingereicht werden. Somit sollte in Zukunft bei der Wahl
der Länder eines Auslandsschutzes stets auch China gewählt werden.
Bis vor wenigen Jahren war es schwierig, als Patentinhaber seine Rechte vor
einem chinesischen Gericht geltend zu machen. Zum einen fehlte es
chinesischen Gerichten auf dem Gebiet der Verletzungsprozesse an Erfahrung
und zum anderen waren Entscheidungen nicht immer objektiv gefällt worden, da
sich manche Richter schützend vor chinesische Unternehmen stellten. Beides
hat sich inzwischen geändert. Ferner ist die Prozessdauer verkürzt worden.
Aber auch heute ist es meist nicht ratsam, beim zuständigen chinesischen Gericht
Klage zu erheben. Stattdessen ist es schneller und effektiver nicht den
Rechtsweg sondern den administrativen Weg bei einer Verwaltungsbehörde zu
wählen. Es hat sich gezeigt, dass der Verwaltungsrechtsweg in der Regel der
kürzere Weg zur Beendigung einer Rechtsverletzung ist.
Die chinesische Regierung hat die Verwaltungsbehörde für Industrie und Handel
"Administration for Industry
and Commerce" (AIC) aufgebaut, die in Provinzen und Städten Büros führt,
bei denen ein Einschreiten gegen örtliche Verletzer
beantragt werden kann. Dies ist inzwischen für Inhaber von Patenten und
Marken ein beliebter Weg, da Kosten und Zeit gespart werden. Hierbei kann
aber kein Schadensersatz sondern nur Unterlassung beansprucht werden.
Ein Gerichtsverfahren empfiehlt sich dann, wenn Schadensersatz verlangt bzw.
gefordert wird oder das administrative Verfahren vor chinesischen Behörden
nicht zum Erfolg führte. Zivilrechtliche Prozesse sind in der VR China
westlichen Verfahren ähnlich. Der Hauptunterschied besteht darin, dass
chinesische Richter eine weitaus aktivere Rolle im Prozess spielen und
hierbei als Prüfer von Fakten und Gesetzen fungieren. Aber auch chinesische
Gerichte zeigen oft wenig Bereitschaft, Schadensersatzansprüche zuzusprechen.
Sämtliche Streitpunkte sollten innerhalb der mündlichen Verhandlung geklärt
werden, mit Ausnahme der Rechtsbeständigkeit des Patents, die vom Patent Reexamination Board (Patentüberprüfungsbehörde)
untersucht wird, das dem Chinesischen Patentamt
angegliedert ist.
Schwerwiegende Fälle von Produktpiraterie können als strafbare Handlungen
gewertet werden, so dass in diesen Fällen das "Public Security Bureau" (PSB) zuständig wird. Das PSB ist
in der Lage, polizeiliche Untersuchungen durchzuführen und gewerbliche
Schutzrechte durchzusetzen. Es kann auch Razzien durchführen.
Eine einstweilige Verfügung sollte bei einem chinesischen Gericht beantragt
werden, wenn zu befürchten ist, dass der Verletzer
Beweismittel vernichten wird oder die verletzenden Produkte versenden oder
verstecken wird.
Darüber hinaus ist es seit dem 1. Oktober 1995 möglich, in China eingetragene
Patente und Marken bei den chinesischen Zollbehörden registrieren zu lassen,
um den Export verletzender Produkte durch Grenzbeschlagnahmen verhindern zu
können. Aber weder die AIC noch das PSB noch die Zollbehörden können
einschreiten, wenn das deutsche Unternehmen keine chinesischen Schutzrechte
besitzt.
In der Regel sollte bei einem festgestellten Verletzungsfall zuerst die AIC
um Hilfe gebeten werden. Die AIC kann anordnen, dass die Verletzungshandlung
eingestellt und die verletzenden Produkte vernichtet werden. Ferner kann die
AIC eine Geldstrafe auferlegen und zwischen den Parteien vermitteln. Darüber
hinaus kann die AIC auch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
urteilen.
Dieses hilfreiche Vorgehen staatlicher Stellen basiert auf einem Umdenken der
chinesischen Regierung. Nachdem China 2001 der Welthandelsorganisation WTO
beigetreten ist, werden Verletzungen geistigen Eigentums strenger beurteilt.
Ferner wurde erkannt, dass chinesische Unternehmen immer stärker neue
Produktideen und Produktverbesserungen entwickeln, die in gleicher Weise im
In- und Ausland Schutz bedürfen, wie dies auch Ausländern in China zukommen
sollte. Chinesische Unternehmen sind auf dem Weg zu hoher eigener Kreativität
und nutzen in zunehmendem Maße gewerbliche Schutzrechte.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass gegen verletzende chinesische
Produkte erfolgreicher vorgegangen werden kann, wenn deutsche und europäische
Unternehmen ihre Neuentwicklungen und Marken in China anmelden. Es sollte
aber auch darüber befunden werden, ob über China hinaus im asiatischen Raum
Schutzrechte in Ländern wie Japan, Süd-Korea, Taiwan und Thailand eingereicht
werden müssen
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