Sind Patente und Marken in China für deutsche Unternehmen hilfreich?
Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. Helge B. Cohausz

 

 

Auslandsanmeldungen in China helfen verletzende chinesische Produkte vom Europäischen Markt fern zu halten, wenn es gelingt, in China gegen Verletzer erfolgreich vorzugehen.

Bislang wurde von vielen deutschen Unternehmen Patent- und Markenschutz in Asien insbesondere in China nicht genutzt, da die Ansicht vertreten wurde, dass es nicht möglich sei, gegen Verletzer die eigenen Rechte bei Gericht innerhalb vertretbarer Zeiträume durchzusetzen. Hierdurch kommen im immer stärkeren Maße chinesische Produkte auf den Deutschen und Europäischen Markt, obwohl sie deutsche und europäische Schutzrechte verletzen. Es stellt sich als schwierig heraus, verletzende Produkte an den Außengrenzen der Europäischen Gemeinschaft abzuwehren, da spätestens seit der Erweiterung auf 25 Länder viele Grenzen insbesondere im Osten durchlässig sind.

Befinden sich aber die verletzenden Produkte erst einmal auf dem Europäischen Markt, so können diese nur noch im Handel abgefangen werden. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie gegen Ihre jetzigen oder zukünftigen Kunden klagen müssten. Das ist nicht erwünscht und würde sich erübrigen, wenn es möglich ist, in China vor Ort gegen chinesische Hersteller Verbietungsrechte geltend zu machen.

Chinesische Produkte sind in den letzten Jahren auf dem Deutschen und Europäischen Markt immer erfolgreicher geworden, da das Lohnniveau in China unschlagbar niedrig ist. Betragen die Durchschnittslöhne in Deutschland ca. 12,- Euro pro Stunde so betragen sie in China nur ca. 50 Cent pro Stunde. Diese geringen chinesischen Löhne waren für deutsche Unternehmen solange weniger gefährlich, wie zum einen chinesische Produkte in der Qualität gegenüber deutschen Produkten abfielen und zum anderen Lieferfristen nicht eingehalten wurden. Beides hat sich inzwischen geändert. Die Qualität chinesischer Produkte entspricht inzwischen oft europäischen Maßstäben und pünktliche Lieferungen wurden üblich, so dass chinesische Hersteller eine ernsthafte und gefährliche Konkurrenz geworden sind.

Viele chinesischen Produkte verletzen deutsche und europäische Patente, Geschmacksmuster und Marken. Hierbei wurde bislang in China das Kopieren und Nachahmen ausländischer Produkte als Kavaliersdelikt angesehen. Ein Nachahmen wurde chinesischen Herstellern leicht gemacht, da deutsche und europäische Unternehmen Schutzrechte in China bisher selten angemeldet haben. Sind die chinesischen Produkte aber erst einmal außer Landes gebracht, vervielfachen sich die Probleme für die ausländischen Unternehmen. Die Transportwege und Zwischenstationen chinesischer Produkte auf dem Weg nach Europa sind kaum feststellbar und es lässt sich meist nicht rechtzeitig herausfinden, über welche Grenzen die jeweiligen Produkte in die EU gebracht werden. Damit verbleibt als einzige Lösung, die verletzenden Produkte am Herstellungsort abzufangen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn in China Patent-, Geschmacksmuster- und Markenanmeldungen eingereicht werden. Somit sollte in Zukunft bei der Wahl der Länder eines Auslandsschutzes stets auch China gewählt werden.

Bis vor wenigen Jahren war es schwierig, als Patentinhaber seine Rechte vor einem chinesischen Gericht geltend zu machen. Zum einen fehlte es chinesischen Gerichten auf dem Gebiet der Verletzungsprozesse an Erfahrung und zum anderen waren Entscheidungen nicht immer objektiv gefällt worden, da sich manche Richter schützend vor chinesische Unternehmen stellten. Beides hat sich inzwischen geändert. Ferner ist die Prozessdauer verkürzt worden. Aber auch heute ist es meist nicht ratsam, beim zuständigen chinesischen Gericht Klage zu erheben. Stattdessen ist es schneller und effektiver nicht den Rechtsweg sondern den administrativen Weg bei einer Verwaltungsbehörde zu wählen. Es hat sich gezeigt, dass der Verwaltungsrechtsweg in der Regel der kürzere Weg zur Beendigung einer Rechtsverletzung ist.

Die chinesische Regierung hat die Verwaltungsbehörde für Industrie und Handel "Administration for Industry and Commerce" (AIC) aufgebaut, die in Provinzen und Städten Büros führt, bei denen ein Einschreiten gegen örtliche Verletzer beantragt werden kann. Dies ist inzwischen für Inhaber von Patenten und Marken ein beliebter Weg, da Kosten und Zeit gespart werden. Hierbei kann aber kein Schadensersatz sondern nur Unterlassung beansprucht werden.

Ein Gerichtsverfahren empfiehlt sich dann, wenn Schadensersatz verlangt bzw. gefordert wird oder das administrative Verfahren vor chinesischen Behörden nicht zum Erfolg führte. Zivilrechtliche Prozesse sind in der VR China westlichen Verfahren ähnlich. Der Hauptunterschied besteht darin, dass chinesische Richter eine weitaus aktivere Rolle im Prozess spielen und hierbei als Prüfer von Fakten und Gesetzen fungieren. Aber auch chinesische Gerichte zeigen oft wenig Bereitschaft, Schadensersatzansprüche zuzusprechen.

Sämtliche Streitpunkte sollten innerhalb der mündlichen Verhandlung geklärt werden, mit Ausnahme der Rechtsbeständigkeit des Patents, die vom Patent Reexamination Board (Patentüberprüfungsbehörde) untersucht wird, das dem Chinesischen Patentamt angegliedert ist.

Schwerwiegende Fälle von Produktpiraterie können als strafbare Handlungen gewertet werden, so dass in diesen Fällen das "Public Security Bureau" (PSB) zuständig wird. Das PSB ist in der Lage, polizeiliche Untersuchungen durchzuführen und gewerbliche Schutzrechte durchzusetzen. Es kann auch Razzien durchführen.

Eine einstweilige Verfügung sollte bei einem chinesischen Gericht beantragt werden, wenn zu befürchten ist, dass der Verletzer Beweismittel vernichten wird oder die verletzenden Produkte versenden oder verstecken wird.

Darüber hinaus ist es seit dem 1. Oktober 1995 möglich, in China eingetragene Patente und Marken bei den chinesischen Zollbehörden registrieren zu lassen, um den Export verletzender Produkte durch Grenzbeschlagnahmen verhindern zu können. Aber weder die AIC noch das PSB noch die Zollbehörden können einschreiten, wenn das deutsche Unternehmen keine chinesischen Schutzrechte besitzt.

In der Regel sollte bei einem festgestellten Verletzungsfall zuerst die AIC um Hilfe gebeten werden. Die AIC kann anordnen, dass die Verletzungshandlung eingestellt und die verletzenden Produkte vernichtet werden. Ferner kann die AIC eine Geldstrafe auferlegen und zwischen den Parteien vermitteln. Darüber hinaus kann die AIC auch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb urteilen.

Dieses hilfreiche Vorgehen staatlicher Stellen basiert auf einem Umdenken der chinesischen Regierung. Nachdem China 2001 der Welthandelsorganisation WTO beigetreten ist, werden Verletzungen geistigen Eigentums strenger beurteilt. Ferner wurde erkannt, dass chinesische Unternehmen immer stärker neue Produktideen und Produktverbesserungen entwickeln, die in gleicher Weise im In- und Ausland Schutz bedürfen, wie dies auch Ausländern in China zukommen sollte. Chinesische Unternehmen sind auf dem Weg zu hoher eigener Kreativität und nutzen in zunehmendem Maße gewerbliche Schutzrechte.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass gegen verletzende chinesische Produkte erfolgreicher vorgegangen werden kann, wenn deutsche und europäische Unternehmen ihre Neuentwicklungen und Marken in China anmelden. Es sollte aber auch darüber befunden werden, ob über China hinaus im asiatischen Raum Schutzrechte in Ländern wie Japan, Süd-Korea, Taiwan und Thailand eingereicht werden müssen